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Welche Mitgliedschaft ist möglich?

Wie wird man Mitglied in der AVG?

Wir unterscheiden zwischen:

  • Vollmitgliedschaft
  • Schnuppermitgliedschaft
  • Fördermitgliedschaft
  • sonstige Interessenten

Eine Vollmitgliedschaft zur AVG kann beantragt werden von Firmen und Verlagen:

  • die Glückwunschkarten herstellen und/oder verlegen
  • in  das Handelsregister und/oder ähnliche Verzeichnisse eingetragen sind
  • länger als zwei Jahre in der Branche tätig sind
  • in den letzten Geschäftsjahren mindestens 0,5 Millionen EUR Umsatz mit 
  • Glückwunschkarten erzielt haben.

Eine Schnuppermitgliedschaft zur AVG kann beantragt werden von Firmen und Verlagen:

  • die Glückwunschkarten herstellen und/oder verlegen
  • die nicht älter sind als drei Jahre
  • mit einem Umsatzvolumen unter 1 Million EUR
  • begrenzt auf eine Dauer von maximal 2 Jahren

Eine Fördermitgliedschaft zur AVG kann beantragt werden von:

  • Firmen, Verlagen und Dritten

Interessenten  können eine Teilnahme an einzelnen Maßnahmen der AVG beantragen

 

Sie sind interessiert und erfüllen die Voraussetzungen?

Weiter zum Mitgliedsantrag >>>

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