Welche Mitgliedschaft ist möglich?
Wie wird man Mitglied in der AVG?
Wir unterscheiden zwischen:
- Vollmitgliedschaft
- Schnuppermitgliedschaft
- Fördermitgliedschaft
- sonstige Interessenten
Eine Vollmitgliedschaft zur AVG kann beantragt werden von Firmen und Verlagen:
- die Glückwunschkarten herstellen und/oder verlegen
- in das Handelsregister und/oder ähnliche Verzeichnisse eingetragen sind
- länger als zwei Jahre in der Branche tätig sind
- in den letzten Geschäftsjahren mindestens 0,5 Millionen EUR Umsatz mit
- Glückwunschkarten erzielt haben.
Eine Schnuppermitgliedschaft zur AVG kann beantragt werden von Firmen und Verlagen:
- die Glückwunschkarten herstellen und/oder verlegen
- die nicht älter sind als drei Jahre
- mit einem Umsatzvolumen unter 1 Million EUR
- begrenzt auf eine Dauer von maximal 2 Jahren
Eine Fördermitgliedschaft zur AVG kann beantragt werden von:
- Firmen, Verlagen und Dritten
Interessenten können eine Teilnahme an einzelnen Maßnahmen der AVG beantragen