Diese Seite verwendet Cookies und Google Analytics. Lesen Sie dazu mehr im Datenschutz
Schliessen!

Grusskartenanlässe

Der Ruhestand oder die Pensionierung

Scheidet in Deutschland eine Person aufgrund von Alter, Krankheit beziehungsweise Invalidität dauerhaft aus dem Arbeitsleben aus, so tritt sie ein in einen letzten Lebensabschnitt, den man als Ruhestand bezeichnet. Ist diese Person Arbeitnehmer gewesen, so erhält sie ab dann, bei einer entsprechenden Anwartschaft, aus einer gesetzlichen Rentenversicherung ein Ruhegehalt, die Rente. Auch beamtete Arbeitnehmer erhalten am Ende ihres Berufslebens bei entsprechender Voraussetzung von ihrem Arbeitgeber, dem Staat, ein Ruhegeld aus Steuergeldern, die Pension. Selbstständige treten in den Ruhestand, wenn der Betrieb bestehen bleibt aber sie dort keine Leitungsfunktionen mehr wahrnehmen und anschließend nicht anderweitig erwerbstätig sind.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein hatten die mitteleuropäischen Gesellschaften keinen Begriff vom Ruhestand. Wenn die Körperkräfte aus irgendeinem Grund nachließen, wurde die Arbeit entsprechend reduziert, denn der vollständige Rückzug aufs Altenteil war verbunden mit einer Minderung von Rechten, des öffentlichen und familiären Ansehens beziehungsweise gesellschaftlichen Prestiges. Durch die geringe Lebenserwartung blieb der arbeitsfreie Lebensabend jedoch sowohl auf den ländlichen Höfen wie bei den städtischen Betrieben vor der Mitte des 19. Jahrhunderts eher die Ausnahme.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts hatten Staatsbeamte den Adel in der Leitung des Staates weitgehend abgelöst und zusammen mit den höheren Angestellten gegenüber den Landesherren ein Recht auf Pensionierung beziehungsweise einen bezahlten Ruhestand durchgesetzt, was nicht unbedingt mit einem Rückzug aus dem Erwerbsleben einhergehen musste. Der allgemein zunehmende Wohlstand der gesamten Gesellschaft dieser Zeit bewirkte auch Veränderungen auf dem Lande, nur dass die Alterszuwendungen dort nicht geldwert, sondern in Naturalien ausgegeben wurden. Für die übrige Bevölkerung gab es eine Reihe privater Altersvorsorgemöglichkeiten in Form von Lebensversicherungen, Tontinen, Wertpapieren oder Sparbüchern, die sich die meisten Menschen aber gar nicht leisten konnten. Wer besonders aus der Arbeiterschaft das Glück oder Pech hatte, alt oder krank zu werden, und ohne Angehörige dastand, war auf die minimale Armenhilfe angewiesen.

Auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck beschloss der preußische Reichstag 1881 ein Gesetz zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter. Damit begann die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland, die lange Zeit als vorbildlich galt, aber bis heute ständiger Gegenstand von Reformbemühungen ist. Dies insbesondere, weil die Gesellschaft wegen einer zu geringen Geburtenrate langsam überaltert und sich die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern und Frauen inzwischen von Ende der vierziger auf Anfang der achtziger Lebensjahre verschoben hat. Heute hat jeder, der in den Ruhestand eintritt die Chance, noch mindestens ca. 15 Jahre zu leben. Das bedingt eine ganz andere Lebensplanung.

Wenn Ruheständler sich nicht auf Veränderungen der bis dahin gewohnten Lebensführung vorbereiten, das heißt nicht mehr erwerbstätig zu sein, über ein kleineres Einkommen zu verfügen, über den Verlust von Statussymbolen und von kollegialen Beziehungen etc., kann der Übergang in den Ruhestand für die Betroffenen und deren Angehörigen sehr problematisch werden.

Die meisten Menschen in Deutschland sehen aber laut Umfrage ihrem Ruhestand positiv entgegen.

Günter Garbrecht 2015

Zurück

Diese Seite verwendet Cookies und Google Analytics. Lesen Sie dazu mehr im Datenschutz
Schliessen!