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Das Abitur beziehungsweise die Matura

Das Abitur bezeichnet den nach einer Gesamtschulzeit von zwölf oder dreizehn Jahren, davon zwei- beziehunsweise dreijähriger Oberstufe an einem Gymnasium, höchsten deutschen Schulabschluss. Der Begriff leitet sich ab von dem lateinischen „abiturire“, was soviel bedeutet wie „abgehen wollen.“ In anderen Ländern nennt man diesen Schulabschluss „Matura“, abgeleitet vom lateinischen „examina matura“ = Reifeprüfung, denn er bestätigt die erlangte Reife zum Studium an einer europäischen Universität oder an einer gleichgestellten Hochschule.

  • Die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur, berechtigt den Zugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Hochschulen.
  • Die fachgebundene Hochschulreife gewährt den Zugang zu bestimmten Studiengängen an universitären Hochschulen sowie zu sämtlichen Fächern an Fachhochschulen.
  • Die Fachhochschulreife gewährt Zugang zu allen Fächern an Fachhochschulen.

Mit Einführung der Schulpflicht hatte sich im 18. Jahrhundert auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands ein Gymnasium entwickelt, das ausschließlich für Jungen vorgesehen war. Mädchen konnten ihren Bildungsweg mit 15 beziehungsweise 16 Jahren höchstens an der Höheren Töchterschule beenden, wenn sie anschließend nicht ein Lehrerinnenseminar besuchten. Erst 1896 machten in Preußen am Luisengymnasium in Berlin sechs Frauen ein Abitur. Überhaupt wurde erstmals 1776 ein besonderes Examen auf Hochschulreife für Schulabgänger  im preußischen Hirschberg eingeführt. Vorher bestimmten die Universitäten allein über die Aufnahme ihrer Studenten. Als erster deutscher Staat regelte dann Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788.

Die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung folgte in Preußen später durch die Direktive von 1812 mit Prüfungen in den alten Sprachen Latein und Griechisch, in Deutsch, Mathematik, Geschichte sowie Französisch und Naturlehre. 1834 genehmigte dann der preußische König Friedrich Wilhelm III. ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Danach musste sich jeder Schüler einer Maturitätsprüfung unterwerfen, bevor er zu einer Universität wechseln konnte. Der Nachweis wurde durch ein Zeugnis belegt. Zweck dieser Prüfung war, sicherzustellen, dass der Abiturient die Schulbildung und geistige Reife erlangt hat, welche erforderlich ist, um sich mit Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können.

In den Abiturprüfungen werden die in der Schulzeit erworbenen Kenntnisse in vier oder fünf ausgewählten Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen dann in die Durchschnittsnote aus der gesamten Oberstufe mit ein. Die Verfahren der Abiturprüfungen erfolgen schriftlich und mündlich, in der Bundesrepublik deutlich unterschiedlich von Land zu Land, denn die Bildungshoheit liegt bei den Ländern.

Außer in Rheinland-Pfalz wird in 15 von 16 Bundesländern die schriftliche Prüfung als Zentralabitur abgelegt. Die Klausuren werden von zwei Gutachtern bewertet. Bei der Festlegung der Benotung unterscheiden sich aber die Bundesländer ebenso in welchen wie bei der Anzahl der Fächer, die zur mündlichen Prüfung herangezogen werden.  Verpflichtend ist eine mündliche Prüfung. Falls bei schlechter schriftlicher Vorleistung auf Verbesserung zu hoffen ist, können in mehreren Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen angesetzt werden. In manchen Bundesländern sind Gruppenprüfungen von bis zu drei Schülern durchführbar, was die Prüfungsdauer jedoch verdreifacht. Drei Lehrkräfte sind für die Prüfungskommission der mündlichen Prüfung obligatorisch. In Privatschulen muss ein staatlicher Beauftragter der Prüfung beiwohnen. Oft ist es möglich, eine besondere Lernleistung, zum Beispiel die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb oder eine Facharbeit, in die Abiturnote mit einzubringen. In manchen Bundesländern kann sie als viertes oder fünftes Prüfungsfach gewertet werden.

Gemäß der Abiturprüfungsordnung vom 14. Juli 1999, § 17, sind Prüfungsfächer:

  • Deutsch;
  • eine fortgeführte Fremdsprache (dies gilt nicht, falls eine andere Fremdsprache schriftliches Prüfungsfach ist);
  • ein künstlerisches Fach;
  • Mathematik;
  • Naturwissenschaft (dies gilt nicht, falls ein anderes naturwissenschaftliches Fach Prüfungsfach ist);
  • eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik oder bei beruflichen Gymnasien Informationsverarbeitung (dies gilt nicht, falls zwei Fremdsprachen oder zwei Naturwissenschaften Prüfungsfächer sind).

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