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Die Verlobung oder das Verlöbnis

Eine Verlobung stellt das gegenseitige Versprechen zweier Menschen dar, in Zukunft eine Lebensgemeinschaft miteinander einzugehen. Sobald einer der Partner den anderen fragt und dieser zusagt, entsteht stillschweigend ein sogenanntes Vertragsverhältnis, das beide gleicherweise bindet, egal, ob dies öffentlich oder in aller Heimlichkeit vorgenommen wurde. Dies gilt auch für Minderjährige, von denen angenommen werden kann, dass sie die Folgen ihres Handelns einsehen können. Obwohl eine offizielle Verlobung keine Vorbedingung für eine Eheschließung ist, tritt sie deshalb dennoch ein, wenn sich die Beteiligten dessen auch nicht immer bewusst sind. So gelten gleichfalls als Verlobte, die sich zur Eheschließung beim Standesamt angemeldet haben. In Deutschland sind die Verhältnisse dazu im Familienrecht geregelt. Allerdings kann nicht auf Erfüllung des Versprechens vor einem Gericht geklagt werden, selbst diesbezügliche Urteile ausländischer Gerichte sind in Deutschland nicht vollstreckbar. Eine eventuell vereinbarte Vertragsstrafe bei Nichterfüllung ist unwirksam. Tritt jedoch einer der Verlobten ohne wichtigen Grund zurück, so kann der andere, dessen Familie oder weitere Personen, die im Hinblick auf die zu erwartende Eheschließung Aufwendungen eingegangen sind, Schadensersatz verlangen. Auch Geschenke können zurückgefordert werden, was gleichfalls gilt, wenn sich die Verlobten im gegenseitigen Einvernehmen wieder trennen. Wird eine Verlobung wegen des Todes eines der Partner aufgelöst, so haben die Erben keinen Anspruch auf Rückgabe von Geschenken. Bis 1999 gab es bei Auflösung einer Verlobung den Anspruch für die Braut auf ein sogenanntes „Kranzgeld“, wenn diese ihrem Bräutigam den Beischlaf gewährt und damit ihre Unschuld verloren hatte. Aus gutem Grund ist ein solcher Anspruch inzwischen aus dem Gesetzbuch gestrichen!

In vielen Kulturen wird über das Eingehen von gemeinsamen Lebensgemeinschaften nicht selbstständig entschieden, sondern Ehen werden von den Eltern der Brautleute nach gewissen Ritualen, manchmal schon im Kindesalter, arrangiert. Die Brautzeit wird nicht nur dazu genutzt, damit sich die Verlobten, die sich manchmal noch nie vorher gesehen haben, kennenlernen, sondern es werden auch die zukünftigen Allianzen zwischen den Sippen auf Rechte und Pflichten überprüft. Die Vereinigung der Familiengruppen zu mehr Einfluss und Macht wird als wichtiger empfunden als das Glück von Individuen.

Im deutschen Kulturkreis wurde traditionell die Verlobung im Familienkreis gefeiert. Die Verlobten trugen ab da an der linken Hand den zukünftigen Ehering mit dem eingravierten eigenen Namen. Bei der Eheschließung wurden dann diese Ringe zwischen den Brautleuten getauscht und zukünftig an der rechten Hand getragen. Es gibt jedoch auch die Sitte, dass die Ringe nicht getauscht, sondern einfach von der linken auf die rechte Hand  gewechselt werden. Die Geschenke zur Verlobung bezogen sich hauptsächlich auf den zu erwartenden neuen Hausstand. Die meisten Mitglieder der beiden Familien lernten sich bei solchen Gelegenheiten erstmals kennen und einschätzen. Die Hochzeitsfeier wurde innerhalb eines Jahres erwartet, was jedoch nicht verbindlich war.

In den letzten Generationen hat eine Verlobungszeit sowie die traditionelle Feier immer mehr an Bedeutung verloren.

Günter Garbrecht 2015

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