Der Vorstand

1. Vorsitzender

Werner Lippels
Geschäftstelle
Haarer Straße 5
85640 Putzbrunn
Tel. 0049 (0)89 - 46 20 51 55
Fax 0049 (0)89 - 46 20 51 57
eMail: info@avgcard.de

2. Vorsitzender
Reinhard Nowozin
Hermann-Schuhmann-Str. 1
016761 Hennigsdorf
Tel. 0049 (0)3302 - 8893-0
Fax 0049 (0)3302 - 8893-99
eMail: reinhard.nowozin@eulzer.de

1.Beisitzer
Ägidius Kunz
Postfach 1261
D-66564 Ottweiler / Saar
Tel. 0049 (0)6824 - 931 20
Fax 0049 (0)6824 - 931 290

2. Beisitzer
Kay-Uwe Looft
Schulstr. 29
65795 Hattersheim
Tel. 0049 (0)6190 8901-0
Fax 0049 (0)6190 8901-22
eMail: kulooft@horn-cards.com

Public Relations

Günter Garbrecht
eMail: garbrecht@t-online.de

Rechtsbeistand und Steuerberater
Kanzlei Poll
Langeneck 10 a
83661 Lenggries
Tel. 0049 (0)8021 - 504 25 05
Fax 0049 (0)8021 - 504 25 04

 

Internationale Verbände:

Australien
Australian Greeting Card Association
18 - 20 Queens Ave., Hawthorn, Vic 3122, Australia Rick Deering,
Secretariat
Tel 00 61 3 981 961 44
Fax 00 61 3 981 962 92
eMail: rachel@printnet.com.au www.greetingcardassociation.com.au

Brasilien
The Brazilian GCA
www.origami.com.br

Frankreich
UPCP Union Professionnelle de la
Carte Postale
12 rue des Pyramides
75001 Paris

Tel 0033 1 42 60 40 30
Fax 0033 1 49 27 97 92
eMail: upcp@wanadoo.fr
Président Olivier Draeger
www.upcp.fr

Großbritannien
The Greeting Card Association United House, North Rd, London N7 9DP
Sharon Little (Administrator)
Tel. +44 (0)207 619 0396
Fax +44 (0)207 607 6411
eMail: gca@max-publishing.co.uk www.greetingcardassociation.org.uk

Kanada
Gift Packing and Greeting Card Association of Canada
1407 Military Trail, Westhill,
Ontario M1C 1A7
Canada
Clancy Delbarre
Tel 001 416 281 81 47
Fax 001 416 286 48 68

Niederlande
Stichting Wenskaart Nederland
(The Dutch GCA)
Lange Brugstraat 4
4871 CP Etten Leur
Niederlande
Tel + 11-31-76-503-0775
Fax +11-31-76-502-3973

USA
Greeting Card Association of America
1156 15th St., NW #900
Washington DC 20005
USA
Valerie Cooper,Executive Director
Tel 001 202 393 1778
Fax 001 202 331 2714 www.greetingcard.org

 

 

 

 

 

 

 

 

Über die A.V.G. (Arbeitsgemeinschaft der Hersteller und Verleger von Glückwunschkarten)

Die A.V.G. ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft der wichtigsten Hersteller und Verleger von Glückwunschkarten in Deutschland. Sie wurde 1972 in München in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins gegründet.
Die A.V.G. vertreibt selbst keine Ware, sondern übernimmt für die Mitgliedsfirmen Aufgaben, welche diese allein gar nicht oder nur schwierig lösen können. Dazu gehören u. a. Marktforschung, Werbung, die Vertretung der Branche bei Behörden und Messegesellschaften, sowie die Förderung der Glückwunschkarte in jeder Weise.
Die AVG vertritt die deutschen Glückwunschkartenhersteller und Verleger in einem internationalen Arbeitskreis, dem die Länder: U.S.A., Kanada, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Schweiz, Israel, Australien, Neuseeland und weitere angehören.
Die A.V.G. versteht sich auch als die Sprecherin des deutschen Glückwunschkartenmarktes und als Ansprechpartnerin für andere - darin tätigen - Gruppen. Wünsche von außen an die A.V.G. herangetragen, werden jeweils an die Mitgliedsfirmen weitergeleitet. Als Vermittlerin steht die A.V.G. gern zur Verfügung.

Kontakt: info@avgcard.de


Wie wird man Mitglied in der A.V.G.?


1. Die Mitgliedschaft zur A.V.G. kann von Firmen beantragt werden, die
a) Glückwunschkarten herstellen und/oder verlegen
b) in das Handelsregister eingetragen sind
c) ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
d) länger als 2 Jahre in der Branche tätig sind und in den letzten beiden Geschäftsjahren jeweils e) mindestens 1 Mio. Euro Umsatz in Glückwunschkarten erzielt haben.

2. Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorsitzenden der A.V.G. zu richten. Dieser kann einen Treuhänder beauftragen, die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen nach Ziffer 1 zu prüfen. Die Aufnahmeanträge und der Bericht des Treuhänders werden vom Vorsitzenden mit dem Vorstand beraten und sodann der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

4. Mit der Aufnahme erkennt jede Firma die Satzung und die bei ihrer Aufnahme gültigen Beschlüsse verbindlich an.

5. Firmen mit Sitz im Ausland können dem Verein auf Antrag zu den gleichen Bedingungen beitreten.

Die Satzung der AVG

Die Ehrenordnung der AVG

 

Die Verbandsstruktur

AVG Aufbau